Allgemeine Geschäftsbedingungen der S.A.D. GmbH gegenüber Kaufleuten
1. Geltung
(1) Vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden schriftlichen Vereinbarung mit dem Käufer (im Folgenden auch: "Kunde") erfolgen Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige Verträge der S.A.D. GmbH ausschließlich aufgrund nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (im folgenden auch: "AGB").
(2) Die AGB gelten insbesondere mit Blick auf solche Klauseln widersprechender Geschäftsbedingungen, die einen einfachen oder verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehalt ablehnen sollen.
(3) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Käufer gelten diese Bedingungen als angenommen.
(4) Die Angestellten der S.A.D. GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
(5) Diese AGB der S.A.D. GmbH gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn eine Einbeziehung dieser Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich erfolgt.
2. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate.
(2) Offensichtliche Transportschäden müssen beim Empfang dem Zusteller gemeldet werden.
(3) Der Kunde hat die gekaufte Ware innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung auf offensichtliche bzw. erkennbare Mängel zu überprüfen (Rügefrist).
(4) Vom Käufer erkannte Mängel sind offensichtlichen Mängeln gleichgestellt.
(5) Nach Ablauf der Rügefrist gilt die Rüge offensichtlicher und erkennbarer Mängel als verspätet im Sinne von § 377 HGB, der auch im übrigen Anwendung findet.
(6) Der Kaufgegenstand gilt als mangelfrei, wenn er sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und er nach Qualität, Farbe und Form eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art handelsüblich ist.
(7) Fristen für Nacherfüllungsansprüche sind nach den gesetzlichen Anforderungen zu bemessen.
(8) Die Frist beginnt mit dem Zugang einer hinreichend detaillierten Fehlerbeschreibung und- soweit dies zur Feststellung und/oder Behebung des Fehlers erforderlich ist - dem Eingang der nach entsprechender Aufforderung des Käufers zurückgesandten Ware bei der S.A.D. GmbH.
(9) Stellt sich bei der Fehlerüberprüfung durch die S.A.D. GmbH heraus, dass die Kaufsache nicht mangelbehaftet ist, trägt der Kunde sämtliche aufgrund der Fehlermeldung entstandenen Kosten, da diese nicht zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlich waren.
(10) Die Möglichkeit des Kunden nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.
(11) Soweit der Käufer Ansprüche gegen die S.A.D. GmbH wegen fehlerhafter Produktbeschreibungen durch den Hersteller geltend macht (z.B. fehlerhafte Produktbeschreibungen oder Bedienungsanleitungen, unrichtige technische Daten), tritt die S.A.D. GmbH dem Käufer - soweit erforderlich - eigene Ansprüche dazu erfüllungshalber und auf Anforderung des Käufers ab und haftet insoweit nur subsidiär gegenüber dem Käufer.
3. Angebot
(1) Angebote der S.A.D. GmbH sind freibleibend. Auskünfte über Preise sind, wenn nichts anderes schriftlich zum Ausdruck gebracht wird, unverbindlich.
4. Teillieferung, Lieferfristen, Verzug
(1) Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Käufer zumutbar sind und der angemessene Interessenausgleich zwischen den Parteien nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(2) Insbesondere berührt das Recht auf Teillieferungen nicht die Rechte des Käufers nach § 320 BGB und § 323 BGB.
(3) Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform.
(4) Sie gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von der S.A.D. GmbH als verbindlich bezeichnet wurden.
(5) Unvorhergesehene, vorübergehende wesentliche Leistungs- und Lieferungshindernisse, die nicht von der S.A.D. GmbH zu vertreten sind (außerordentliche Störung des Leistungsvermögens), berechtigen die S.A.D. GmbH, die Leistungsfrist bzw. Lieferfrist entsprechend zu verlängern.
(6) Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die S.A.D. GmbH von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei, ohne dass der jeweilige Grund von der S.A.D. GmbH zu vertreten ist, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sondern lediglich vom Vertrag zurücktreten.
(7) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der S.A.D. GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen voraus.
(8) Kunden können sich telefonisch jederzeit über die Verfügbarkeit jedes Produktes informieren.
(9) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die S.A.D. GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen.
5. Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der S.A.D. GmbH.
(2) Der Kunde kann die Versendung der gekauften Waren durch die S.A.D. GmbH oder von ihr beauftragte Dritte verlangen.
(3) Mit der Eingabe einer Lieferadresse durch den Kunden erklärt dieser ein Lieferverlangen nach Satz 2 dieser Vorschrift.
(4) Mit der übergabe der Sendung/Leistung an ein Transportunternehmen nach Wahl der S.A.D. GmbH geht die Gefahr auf den Kunden über.
(5) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(6) Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
6. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Soweit der Kunde eine Lieferung an eine von Ihm angegebene Adresse verlangt, versteht sich der Preis zuzüglich Versandkosten.
(3) Die Zahlung erfolgt per Lastschrift oder Kreditkarte, soweit keine anderen Zahlungsmodalitäten oder Zahlungssysteme (Paypal, ClickandBuy usw.) vereinbart sind.
(4) Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die S.A.D. GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Die Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem die S.A.D. GmbH über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
(6) Im Verzugsfalle ist die S.A.D. GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gem. § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
(7) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegensprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.
(8) Bei Zahlungsverzug des Käufers steht der S.A.D. GmbH ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich anderer Lieferverpflichtungen zu, mit der Maßgabe, dass Ware dann nur noch Zug um Zug gegen Bezahlung ausgeliefert wird.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bestehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum der S.A.D. GmbH.
(2) Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig zu verpfänden.
(3) Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
(4) Ein Weiterverkauf an Dritte ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur solange zulässig, wie der Käufer nicht in Verzug ist. Im Falle des Erlöschens des Vorbehaltseigentums infolge einer nach dieser Regelung zulässigen Weiterveräußerung der Kaufsache an einen Kunden tritt an die Stelle des Vorbehaltseigentums die Forderung des Käufers gegen seinen Kunden, die der Käufer bereits jetzt der S.A.D. GmbH abtritt.
(5) Diese Abtretungsverpflichtung schließt auch Ansprüche und Forderungen aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Kaufsache ein. Die S.A.D. GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
(6) Diese Einziehungsermächtigung kann nur dann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(7) In diesem Fall wird der Kunde der S.A.D. GmbH alle für den Einzug der Forderung erforderlichen Angaben mitteilen und die dazugehörigen Unterlagen herauszugeben.
(8) Sollte das Eigentum der S.A.D. GmbH an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsache infolge von Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung verlustig gehen, räumt der Käufer der S.A.D. GmbH bereits jetzt die Stellung des Herstellers ein, der gemäß §§ 947, 948, 950 BGB das Eigentum an der neuen Sache erwirbt, bzw. anteiliges Miteigentum entsprechend dem Wertanteil der Kaufsache (Rechnungsbetrag) an der hergestellten Sache.
(9) Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der S.A.D. GmbH unentgeltlich.
(10) Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die S.A.D. GmbH nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.
(11) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die S.A.D. GmbH unverzüglich schriftlich und bei Gefahr im Verzug auch fernmündlich zu benachrichtigen. Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlich entstehenden Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zur Wiederbeschaffung der Kaufsache notwendig aufgewendet werden müssen, gehen zu Lasten des Kunden.
(12) Die Möglichkeit des Nachweises durch den Kunden, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.
(13) Soweit eine Deckungsgrenze von 110 Prozent des (realisierbaren) Wertes der in dieser Ziffer 7 ("Eigentumsvorbehalt") eingeräumten Sicherheiten erreicht ist, verpflichtet sich die S.A.D. GmbH zur Freigabe eines entsprechenden Teils der Sicherheiten.
(14) Der S.A.D. GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
8. Software
(1) Bei kommerzieller Software und Vollversionen werden durch öffnen der Verpackungssiegel die Lizenz- bzw. Nutzungsverträge der Hersteller durch den Käufer anerkannt.
9. Haftung
(1) Die S.A.D. GmbH haftet unbeschränkt für eigenes vorsätzliches Verhalten sowie dasjenige vorsätzliche Verhalten ihrer Organe und Erfüllungsgehilfen, ebenso für eigenes grob fahrlässiges Verhalten sowie entsprechendes Verhalten ihrer Organe.
(2) Unbeschränkte Haftung besteht überdies bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Schadensersatzansprüche aufgrund der (einfach) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch die S.A.D. GmbH und ihre Organe sind ausgeschlossen, soweit sie den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden überschreiten.
(4) Schadensersatzansprüche wegen einfach und grob fahrlässigen Verhaltens einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte oder Arbeiter) der S.A.D. GmbH sind ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflichten betroffen sind.
(5) Die Haftung der S.A.D. GmbH für die grob fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen ist auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
(6) Eine Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit dadurch die Erreichung des Vertragszwecks im Einzelfall nicht tatsächlich gefährdet ist.
(7) Für nicht unter Satz 1 bis Satz 6 dieser Ziffer 9 ("Haftung") fallende Pflichtverletzungen haftet die S.A.D. GmbH nicht.
(8) Der Käufer ist verpflichtet, in zumutbarem und angemessenen Umfang regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten und Informationen zu erstellen und deren Vollständigkeit Integrität regelmäßig zu prüfen, um damit Risiko und Umfang von Folgeschäden durch Datenverluste und Betriebsunterbrechungen zu minimieren, auch wenn deren Ursache nicht in der Sphäre des Käufers liegen sollte.
(9) Der Käufer verpflichtet sich, in dem allgemein branchenüblichen Umfang hinsichtlich des Eintritts von Schäden im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung zu versichern.
10. Allgemeine Regelungen
a) Gerichtsstand
(1) Für beiderseitige Handelsgeschäfte ist der Gerichtsstand Ulm.
b) Schriftform
(2) änderungen und Ergänzungen der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Einbeziehung in den Kaufvertrag.
c) Anwendbares Recht (3) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen
11. Datenschutz
(1) Die S.A.D. GmbH verpflichtet sich, die geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechtes strikt einzuhalten. 2Dies betrifft insbesondere das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Datenschutzerklärung der S.A.D. GmbH ist unter dem folgenden Link einsehbar:









